Fachbeiträge
Der gesetzliche Zinssatz von 6% (0,5% je Monat) für Steuerschulden bleibt unverändert
Der Bundesfinanzhof hält den Zinssatz für Verzinsungszeiträume im Jahre 2013 für verfassungsgemäß (Az. III R 10/16).
Veranstaltungen für Geschäftspartner und Arbeitnehmer hier: die Versteuerung auf der Empfängerseite
Veranstaltungen für Geschäftspartner bzw. Arbeitnehmer können bei diesen zu einer Steuerpflicht führen. Hinweise hierzu gibt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in ihrer Kurzinformation vom 07.09.2017.
Umsatzsteuer: Pflicht zur Vorfinanzierung?
Die der Sollbesteuerung unterliegenden Unternehmer zahlen ihre Umsatzsteuer bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung; nicht erst bei der Entgeltvereinnahmung.
Mietzahlungen für die Unterkunft eines studierenden Kindes.
Eine Medizinstudentin machte Kosten für ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten wegen zukünftiger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Darunter Aufwendungen für eine Maklerprovision und Anmietung der Wohnung.
Hohe Krankheitskosten können nicht auf mehrere Kalenderjahre steuerwirksam verteilt werden.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az. VI R 36/15) wirkt sich danach steuerlich ungünstig aus, wenn die Einkünfte in einem Jahr geringer sind als die geltend gemachten Krankheitskosten.
Verkürzt sich die Freigrenze für Geschenke von € 35 auf € 26,28?
Die Reaktion des Bundesfinanzministeriums
Geschenke an Arbeitnehmer von Geschäftspartnern
Eine Unternehmerin schenkte Porzellanartikel, Bücher, Weinpräsente, Tankkarten, Blumenpräsente, Leder- und Haushaltswaren etc. an Arbeitnehmer seiner Geschäftspartner. Steuerpflichtiger Arbeitslohn, so das Finanzgericht Bremen mit Urteil vom 17.1.2017 (rechtskräftig).
Erbschaftsteuer: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
Personen, die den Verstorbenen unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt oder ihm Unterhalt gewährt haben, können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag bis zu € 20.000 erhalten.
Steuerübernahme für Geschenke an Geschäftsfreunde/verkürzt sich die Freigrenze zum Betriebsausgabenabzug von € 35,00 auf € 26,28??
Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer (30% gemäß § 37b EStG) führt zu einem weiteren “Geschenk“ (BFH vom 30.03.2017 IV R 13/14). Konsequenz: Die Freigrenze von € 35 kann dadurch überschritten werden.